Graf-Stauffenberg-Straße 1
30823 Garbsen
Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen für Hannover/Garbsen
Gerade der Bereich der betrieblichen und privaten Steuererklärungen befindet sich derzeit im großen Wandel. Die Finanzämter verlangen immer häufiger die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steuerbilanzen. Elektronische Plausibilitätsprüfungen entscheiden auch in Hannover, ob die Steuererklärung durch einen Sachbearbeiter geprüft werden soll oder durch ein automatisiertes Verfahren erledigt wird.
Versehentlich falsch eingetragene Werte oder durch Unwissenheit falsch gesetzte Kreuze führen zu Rückfragen seitens der Finanzämter und zu einer intensiveren Prüfung des Sachverhalts. Hier beschleunigt und vereinfacht eine professionelle Beratung aus Hannover die Bearbeitung und reduziert Fehleranfälligkeit. Wir bieten Ihnen die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für den betrieblichen und privaten Bereich an.
Das bieten wir
Private und betriebliche Steuererklärung – Wo liegt der Unterschied?
Im privaten und betrieblichen Rahmen kommen unterschiedliche Formen der Steuererklärung zum Einsatz. Wir unterstützen Sie sowohl bei ihrer privaten Steuererklärung in Hannover als auch bei jeglichen betrieblichen Steuererklärungen, die bei Ihnen anfallen. Eine Übersicht über die wesentlichen privaten bzw. betrieblichen Steuererklärungen finden Sie im Folgenden.
Private Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Feststellung des Einheitswerts
Betriebliche Steuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassende Meldung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Lohnsteueranmeldung
- Kapitalertragsteueranmeldung
Für wen lohnt sich eine Einkommensteuererklärung?
Für nahezu jeden Menschen aus Hannover kann es sich lohnen, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Für die meisten werden Einkommensteuererklärungen ein Thema, wenn das erste Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird. In speziellen Fällen kann es sich jedoch bereits lohnen, während des Studiums oder der Ausbildung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, eine Steuererklärung in Hannover professionell anfertigen zu lassen, um ggf. die Ausbildungskosten zu berücksichtigen und mit zukünftigen Einnahmen verrechnen zu können.
Auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann es sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung in Hannover abzugeben. Sollten Sie Kapitalerträge erzielt haben, unterliegen diese der sogenannten Abgeltungsteuer, so dass grundsätzlich keine Pflicht zur Angabe in der Einkommensteuererklärung besteht. Jedoch besteht die Möglichkeit eine Günstigerprüfung, so dass sich eine Steuererstattung ergibt. Haben Sie Kapitalerträge bei mehreren Banken erzielt und wurde der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, so kann das im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Hannover korrigiert werden.
Was ist eine Einkommensteuererklärung überhaupt?
Die Einkommensteuererklärung dient zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer. Hierfür werden neben den steuerpflichtigen Einnahmen die dazu gehörenden Ausgaben, welche im engen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, deklariert. Zudem können viele Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden, für die der Fiskus eine explizite Begünstigung vorsieht. Diese werden dann als Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bezeichnet.
Der Lohnanteil bestimmter Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Spenden an politische Parteien können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Zudem wird in Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer überprüft, ob die steuerliche Berücksichtigung von Kindern durch das Kindergeld abgegolten oder ob die Gewährung von Kinderfreibeträgen steuerlich günstiger ist.
Auf Basis der Angaben aus der Einkommensteuererklärung erstellt das Finanzamt den Steuerbescheid und setzt darin die Steuern auf Basis des zu versteuernden Einkommens fest. Gleichzeitig werden Steuerzahlungen, sei es als Steuervorauszahlungen, als Lohnsteuer oder andere anrechenbaren Steuern, davon abgesetzt.
Der Steuerbescheid wird gegenüber dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben. Maßgebend für die Bekanntgabe ist der Erhalt des Steuerbescheides. Es gilt die gesetzliche Regelvermutung, dass ein Steuerbescheid am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post durch das Finanzamt als zugestellt gilt. Im Anschluss daran beginnt die einmonatige Rechtsbehelfsfrist, in der der Steuerpflichtige Einwendungen geltend machen kann.
Besteht in Hannover eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
Grundsätzlich ist jede Person, die Einnahmen erzielt, dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt auch in Hannover. Von dieser Verpflichtung gibt es jedoch Ausnahmen. Bei Einkünften aus einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis braucht keine Einkommensteuererklärung abgeben werden, sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse I bzw. IV eingetragen worden sein und keine anderweitigen Einkünfte erzielt werden.
Doch auch diese Aussage besitzt keine Gültigkeit, sollten Sie in dem entsprechenden Veranlagungszeitraum Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Zwar handelt es sich hierbei um steuerfreie Einnahmen, die aber zur Ermittlung des maßgeblichen Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.
Deshalb sollten Sie trotzdem eine Steuererklärung abgeben
Aber auch ohne die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung erstellen zu müssen, sollte darüber nachgedacht werden, die Steuererklärung durch einen Steuerberater in der Region Hannover erstellen zu lassen. Grundsätzlich wird beim Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr berücksichtigt.
Sollten Sie jedoch einen etwas weiteren Weg zur Arbeit haben, beruflich bedingt zwei Haushalte besitzen oder privat betriebliche Kosten bezahlen, ist es sinnvoll, die Unterstützung des Steuerberaters bei der Erstellung einer Steuererklärung in Anspruch zu nehmen, damit sämtliche berücksichtigungsfähige Kosten geltend gemacht werden.
Hier lohnt es sich auch, vor Abgabe der Steuererklärung die Beratung bei einem Steuerberater in Hannover zu suchen, da häufig die steuerliche Geltendmachung von Kosten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, die dem Steuerpflichtigen nicht bewusst sind und bei nicht Vorliegen zur steuerlichen Versagung der Berücksichtigung führen kann.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Sollten Sie als Steuerpflichtiger zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sein, muss diese bis zum 31. Juli des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht worden sein. Sollte die Einkommensteuererklärung verspätet eingereicht werden, ist das Finanzamt berechtigt, Verspätungszuschläge festzusetzen. Sollte Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.
Welche Unterlagen werden für die Einkommensteuererklärung benötigt?
Eine pauschale Aussage, welche Unterlagen für die Erstellung der Einkommensteuererklärung in Hannover benötigt werden, ist nicht möglich. Grundsätzlich sind jedoch für alle Steuerpflichtigen die Erfassung der persönlichen Daten und der Bankverbindung notwendig. Des Weiteren müssen allen zu erklärenden Angaben, seien es steuerpflichtige Einnahmen oder Werbungskosten bzw. Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen, mit Unterlagen belegt werden können.
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Hannover ist es sinnvoll, die Kontoauszüge des betreffenden Jahres sowie Unterlagen zur Anschaffung der Immobilie einzureichen. Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen empfiehlt es sich, bei Erträgen aus Wertpapieren die jeweiligen Zins- bzw. Dividendenabrechnungen einzureichen sowie Unterlagen zu den Käufen und Verkäufen von Wertpapieren neben den obligatorischen Steuerbescheinigungen der Banken.
Die Agon Tax aus Garbsen unterstützt Sie bei Ihrer Steuererklärung in Hannover
Mit uns, den Steuerberatern der Agon Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Garbsen, erhalten Sie einen kompetenten Ansprechpartner in der Region Hannover. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und stellen somit eine rechtskonforme Abwicklung für Sie sicher. Außerdem wissen wir genau, was Sie von Ihrer Einkommensteuer in Hannover absetzen können, und holen somit das Optimum für Sie heraus.
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