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Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen
Bei der Bedeutung der Begriffe Jahresabschluss und Steuerbilanz herrschen bei vielen Mandanten in Hannover Missverständnisse. Wir von Agon Tax möchten Sie daher auf dieser Seite darüber aufklären, was der Jahresabschluss und die Steuerbilanz nun wirklich sind, und erklären Ihnen nachfolgend, worauf es beim Jahresabschluss bei unterschiedlichen Rechtsformen zu achten gilt.
Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie in Hannover von unseren Leistungen im Handelsrecht und Steuerrecht bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen profitieren können.
Das bieten wir
Worin unterscheiden sich der Jahresabschluss und die Steuerbilanz?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort Jahresabschluss oft in Bezug auf die steuerlichen Gewinnermittlungen verwendet. Diese heißen jedoch Steuerbilanz, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder Einnahmen-Überschussrechnung. Als Jahresabschluss wird hingegen die jährliche handelsrechtliche Erfolgsrechnung eines Kaufmanns bezeichnet.
Handelsrecht und Steuerrecht für Hannover – Wo liegt der Unterschied?
Das Handelsrecht wird im Handelsgesetzbuch geregelt und gilt grundsätzlich nur für Kaufleute. Die handelsrechtliche und steuerrechtliche Gewinnermittlung sind grundsätzlich zu trennen, da diese unterschiedliche Funktionen besitzen. Die steuerrechtliche Gewinnermittlung dient zur korrekten Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
Die handelsrechtliche Gewinnermittlung besitzt hingegen eine Ausschüttungsbemessungsfunktion, d. h. die zutreffende Ermittlung von Beträgen, die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Grundsätzlich besteht auch eine Informationsfunktion des Jahresabschlusses, die aber hinter der Ausschüttungsbemessungsfunktion und der Gläubigerschutzfunktion zurücktritt.
Jahresabschluss in Hannover als eingetragener Kaufmann
Die Komplexität und der Umfang der Gewinnermittlung des Kaufmanns hängen von der Größe und von der Rechtform seines Unternehmens ab. Die geringsten Anforderungen werden an den Jahresabschluss eines eingetragenen Kaufmanns gestellt. Sollten die Umsatzerlöse den Wert von 600.000 € und der Jahresüberschuss den Wert von 60.000 € an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschreiten, reicht es für den Einzelkaufmann aus Hannover aus, eine Aufstellung entsprechend der steuerlichen Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Auf die Erstellung der klassischen Bestandteile von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahresabschlusses kann verzichtet werden.
Jahresabschluss in Hannover als Personengesellschaft
Wollen mehrere Personen zusammen ein Handelsgewerbe ausüben und schließen sich deshalb zusammen, gründen Sie eine Personengesellschaft. Im Handelsrecht gibt es zwei Ausprägungen der Personengesellschaft die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Diese beiden Rechtsformen unterscheiden sich bezüglich der Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.
Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft
Bei einer offenen Handelsgesellschaft in Hannover haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei der Kommanditgesellschaft existieren Gesellschafter, die für Gesellschaftsschulden nur beschränkt haften. Jedoch muss bei der Kommanditgesellschaft mindestens ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft unbeschränkt haften. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird als Komplementär bezeichnet und der beschränkt haftende Gesellschafter als Kommanditist.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Rechtsverkehr existiert noch eine weitere Rechtsform: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wie der Name schon aussagt, ist dies keine Gesellschaft des Handelsrechts sondern des Bürgerlichen Gesetzbuches. Durch die Rechtsprechung sind aber viele gesellschaftsrechtliche Regelungen der offenen Handelsgesellschaft in Hannover analog auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwendbar, sodass zwischen den Gesellschaften nahezu kein Unterschied mehr besteht.
Jahresabschluss in Hannover als Personengesellschaften mit unbeschränkter Haftung
Bei Personengesellschaften in Hannover muss für den Jahresabschluss noch eine weitere wichtige Unterscheidung getroffen werden. Für den Umfang und die Komplexität des Jahresabschlusses in Hannover ist entscheidend, ob mindestens eine natürliche Person unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Sollte dies der Fall sein, besteht der Jahresabschluss der Personengesellschaft aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung genauso wie für Einzelkaufleute, die die oben genannten Größenkriterien überschreiten.
Was bedeutet Bilanz?
Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Auswertung, in der das Vermögen und die Schulden beim Jahresabschluss gegenüber gestellt werden. Sollte das Vermögen der Gesellschaft in Hannover größer sein als die Schulden, wird Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen, was dem Gesellschaftervermögen zu Buchwerten entspricht.
Sollten die Schulden größer sein als das buchmäßige Vermögen, ergibt sich ein nicht durch das Eigenkapital bzw. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag. Umgangssprachlich wird dann häufig von Überschuldung der Gesellschaft gesprochen. Dieser Wert hat nichts mit dem insolvenzrechtlichen Begriff der Überschuldung zu tun, da im Insolvenzrecht ganz andere Bewertungsgrundlagen gelten.
Aktiva
Die Bilanz besteht aus Aktiva, die sich auf der linken Seite der Bilanz befinden, und Passiva, entsprechend gegenübergesetzt auf der rechten Seite. Als Aktiva werden die Vermögensgegenstände des Kaufmanns aus Hannover ausgewiesen. Das langfristig genutzte Vermögen des Kaufmanns wird als Anlagevermögen bezeichnet und das kurzfristig genutzte Vermögen als Umlaufvermögen.
Die Aktiva werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und ggf. vermindert um Wertberichtigungen ausgewiesen, dabei handelt es sich fast ausschließlich um erworbenes Vermögen. Selbsterstelltes Vermögen wird in Folge des Gläubigerschutzes nur in bestimmten Ausnahmefällen ausgewiesen. Zeitwerte finden höchstens, wenn Sie einen niedrigeren Wert als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten besitzen, Eingang in die Bewertung der Aktiva. Das tatsächliche Vermögen des Kaufmanns wird häufig nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Passiva
Als Passiva werden die Schulden des Kaufmanns aus Hannover stichtagsbezogen ausgewiesen. Diese setzen sich zum einen aus den Verbindlichkeiten und zum anderen aus den Rückstellungen zusammen. Die Verbindlichkeiten sind die Schulden des Kaufmanns, die bis zum Stichtag zumindest wirtschaftlich entstanden sind. Sie werden zum sog. Erfüllungsbetrag angesetzt. Meistens entspricht dieser dem Rückzahlungsbetrag.
In der Bilanz werden aber nicht alle Schulden des Kaufmanns abgebildet. Zukünftige Leasingraten, Miet- und Zinszahlungen, obwohl Sie bereits vor dem Bilanzstichtag durch Vertragsabschluss entstanden sind, werden nicht bilanziert, da es an der wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit fehlt.
Der Kaufmann aus Hannover kann zum Stichtag des Jahresabschlusses Schulden besitzen, deren Höhe bzw. deren Eintritt nicht sicher sondern ungewiss sind. Diese werden als Rückstellung in der Bilanz im Jahresabschluss abgebildet. Der verbleibende Betrag zum Vermögen stellt das bilanztechnische Vermögen des Kaufmanns bzw. der Gesellschafter aus Hannover dar.
Woraus besteht die Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss?
Zum weiteren Bestandteil des Jahresabschlusses gehört als zeitraumbezogene Auswertung die Gewinn- und Verlustrechnung. In dieser Auswertung sollen sämtliche Erträge und Aufwendungen, die wirtschaftlich in diesem Zeitraum verursacht wurden, ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung beginnt grob mit der Zusammensetzung der Erträge von der dann die betrieblichen Aufwendungen abgesetzt werden.
Diese werden grundsätzlich in Materialaufwand und in Aufwendungen für bezogene Leistungen, Abschreibungen, Personalaufwand sowie in sonstige betriebliche Aufwendungen unterteilt. Im Anschluss daran wird das Finanzergebnis ausgewiesen und zuletzt der Steueraufwand der Gesellschaft. Das Ergebnis wird als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften in Hannover grenzen sich gegenüber den Personengesellschaften dadurch ab, dass es sich nicht um einen personellen Zusammenschluss von natürlichen Personen zur Errichtung eines Handelsgewerbes handelt, sondern dass Geld gegeben wird, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter üben dann nicht die Geschäfte der Gesellschaft aus, sondern der Geschäftsführer bzw. der Vorstand.
Bei Kapitalgesellschaften in Hannover wird in der Regel die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Die Gesellschafter aus Hannover haften somit nicht mit ihrem Privatvermögen. Als Kapitalgesellschaften bestehen zwei Grundformen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Unterform der GmbH und ist dadurch gekennzeichnet, dass für die Gründung ein Kapital von 1 € ausreicht. Das Kapital der GmbH muss dagegen mindestens 25.000 € betragen.
Jahresabschluss in Hannover als Kapitalgesellschaft
Wegen der Haftungsbeschränkung und der deutlicheren Trennung zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterkreis nehmen der Umfang und die Komplexität beim Jahresabschluss gegenüber den Personengesellschaften weiter zu. Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften umfasst grundsätzlich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang. Zudem können weitere Abschlussbestandteile wie Lagebericht zum Jahresabschluss hinzukommen. Jedoch wurden größenabhängige Erleichterungen eingeführt, wofür eine Unterteilung der Kapitalgesellschaft in 4 Klassen und einem Sonderfall notwendig war.
Diese verschiedenen Größenklassen von Kapitalgesellschaften gibt es in Hannover
Es erfolgt eine Einteilung nach Größenklassen der Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB und § 267a HGB, die sich an Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl orientieren:
- Kleinst-Kapitalgesellschaften
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- Große Kapitalgesellschaften
- Sonderfall: Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften.
Kleinst- und Kleine Kapitalgesellschaften
Der Jahresabschluss von Kleinst-Kapitalgesellschaften aus Hannover besteht grundsätzlich nur aus einer sehr verkürzten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Das Gliederungsschema für kleine Kapitalgesellschaften beim Jahresabschluss ist detaillierter als bei Kleinst-Kapitalgesellschaften. Zudem muss ein Anhang erstellt werden, der als verbale Erläuterung des Jahresabschlusses zu verstehen ist.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Mittelgroße Kapitalgesellschaften aus Hannover müssen neben einem höheren Detaillierungsgrad im Jahresabschluss gegenüber den kleinen Kapitalgesellschaften als zusätzlichen Bestandteil einen Lagebericht erstellen. Der Lagebericht soll ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft verbal abgeben. Hierzu gehört auch, über die Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft zu berichten und eine Prognose abzugeben.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft aus Hannover sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Dieser wird dann Abschlussprüfer genannt.
Große Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss und Lagebericht sind bei einer großen Kapitalgesellschaft aus Hannover noch detaillierter als bei einer mittelgroßen Gesellschaft. Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses besteht auch für große Gesellschaften.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sind unabhängig von Ihrer tatsächlichen Größe immer wie eine große Kapitalgesellschaft zu behandeln.
Die Vorteile einer GmbH & Co. KG
Aus steuerlichen Gründen ist die so genannte GmbH & Co. KG auch für Hannover ein in der Wirtschaft sehr beliebtes Gesellschaftskonstrukt, das die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft kombiniert. Letztendlich handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, in der keine natürliche Person sondern eine GmbH die unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist (Komplementärin).
Die Stellung des Kommanditisten als beschränkt haftender Gesellschafter nimmt in der Regel eine natürliche Person ein, die den gesamten Gewinnanteil der Gesellschaft erhält. Eine Personengesellschaft, in der eine Kapitalgesellschaft ausschließlich unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist, wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.
Jahresabschluss in Hannover mit der Agon Tax
Bei den zahlreichen Unterschieden zwischen einzelnen Unternehmensformen ist es als Unerfahrener schwierig, den Überblick zu behalten. Wir von der Agon Tax aus Garbsen beschäftigen uns hingegen schon seit über 30 Jahren mit dem Thema Jahresabschluss. Der Jahresabschluss Ihres Unternehmens ist bei uns also in den besten Händen.
Mit uns, den Steuerberatern der Agon Tax Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH aus Garbsen, erhalten Sie einen kompetenten Ansprechpartner aus der Region Hannover für die Erstellung eines Jahresabschlusses und der Wahl einer steuerlich optimalen Rechtsform.
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