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30823 Garbsen
Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Die Erbschaftsteuererklärung und die Schenkungsteuererklärung sind Teil des Erbschaftsteuerrechts. Außerdem haben sie noch eine weitere Sache gemeinsam: Sie stoßen bei Mandanten aus Hannover häufig auf Verwirrung. Schließlich kommen nur die wenigsten regelmäßig mit einer Erbschaft oder einer Schenkung in Kontakt.
Die Fragen, die sich unsere Mandanten zu diesen Themen in Hannover stellen, sind dementsprechend vielschichtig und beginnen schon dabei, wann eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung überhaupt beim Finanzamt einzureichen ist. Dieser und weiteren Fragen wollen wir uns im Folgenden widmen.
Das bieten wir
Alles über die Erbschaftsteuererklärung
Die Erbschaftsteuererklärung wird im Falle einer Erbschaft beim Finanzamt abgegeben. Das Finanzamt nutzt diese Steuererklärung anschließend, um zu bestimmen, ob der Nachlass durch den Erben zu versteuern ist.
Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung fällig?
Im Erbschaftsteuerrecht wird zwischen zwei verschiedenen Verpflichtungen unterschieden. Während es keine generelle Erbschaftsteuererklärungspflicht gibt, liegt jedoch im Erbfall eine sogenannte Anzeigepflicht vor. Das bedeutet, dass eine Erbschaftsteuererklärung nur angefertigt werden muss, wenn der Erbe explizit von der zuständigen Finanzbehörde dazu aufgefordert wurde. Zuständig für die Erbschaftsteuer sind darauf spezialisierte Finanzämter. Sollte der Verstorbene seinen Wohnsitz in der Region Hannover zum Todeszeitpunkt gehabt haben, ist das Finanzamt Hannover-Mitte für den Erbfall zuständig.
Die Anzeigepflicht sieht vor, dass alle Erben sowie der Vermächtnisnehmer und die Pflichtteilsberechtigten dem Finanzamt den Erbfall in Hannover spätestens drei Monate, nachdem sie davon erfahren haben, anzeigen. Unter gewissen Voraussetzungen erfolgt bereits die Meldung durch ein deutsches Gericht oder einem deutschen Notar. Das dient dazu, dem Finanzamt einen Überblick über den Wert des Erbanfalls zu verschaffen, um beurteilen zu können, ob Erbschaftsteuer festgesetzt werden kann. Nachdem diese Anzeige überprüft wurde, entscheidet das Finanzamt, ob eine Erbschaftsteuererklärung angefordert wird oder nicht.
Was muss eine Erbschaftsteuererklärung enthalten?
Falls Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen, so muss diese alle Angaben enthalten, die für die Feststellung des Wertes des Erwerbs erforderlich sind. Wenn es sich dabei z. B. um eine Immobilie in Hannover handelt, orientiert sich die Erbschaftsteuer an den tatsächlichen Wert, der in Abhängigkeit von der Art der Immobilie (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie etc.) anhand unterschiedlicher Bewertungsverfahren ermittelt wird. Hier ist es wichtig, mögliche Bewertungsspielräume zu Ihren Gunsten zu erkennen und auszunutzen.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine kurze Übersicht mit den Inhalten der Erbschaftsteuererklärung zusammengestellt:
- Erbe
- Verstorbener
- Todeszeitpunkt
- Identifikation der Erben
- Gegenstände bzw. Art des Erbes
- Bewertung des Erbes
- Erwerbsnebenkosten des Erbes
- Nachlasskosten
- Sonstige relevante Informationen
Alles über die Schenkungsteuererklärung
Eine Schenkungsteuererklärung muss abgegeben werden, wenn Sie ein Vermögen über den Ihnen zu gewährenden Freibetrag geschenkt bekommen. Auf Grundlage dieser Schenkungsteuererklärung legt das Finanzamt fest, wie hoch die zu zahlende Schenkungsteuer ist.
Wann muss ich eine Schenkungsteuererklärung abgeben?
Die Schenkungsteuererklärung entspricht im Wesentlichen der Erbschaftsteuererklärung, Auch bei einer Schenkung liegt grundsätzlich keine Steuererklärungspflicht vor. Eine Schenkungsteuererklärung müssen Sie in der Region Hannover also erst anfertigen, wenn Sie vom zuständigen Finanzamt Hannover-Mitte dazu aufgefordert werden.
Wie bei einer Erbschaft, sind Sie auch als Empfänger einer Schenkung in Hannover dazu verpflichtet, diese beim Finanzamt anzuzeigen. Im Falle einer Schenkung ist zusätzlich auch der Schenker zur Anzeige vor dem Finanzamt verpflichtet. Diese Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen und wird anschließend vom Finanzamt geprüft. Danach erfahren Sie, ob Sie eine Schenkungsteuererklärung abgeben müssen.
Was gehört in eine Schenkungsteuererklärung?
Auch eine Schenkungsteuererklärung in Hannover muss wie die Erbschaftsteuererklärung alle Angaben umfassen, die benötigt werden, um den Wert des Erwerbs festzustellen. Dazu gehören unter anderem auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Empfänger sowie die Steuerklasse, da diese Angaben letztendlich über den Steuersatz und die Höhe des Steuerfreibetrags entscheiden.
Weitere wichtige Bestandteile der Schenkungsteuererklärung sind die Personalien der Beteiligten, inklusive Staatsangehörigkeit und Wohnort, eine Bekanntgabe der Schenkung und die Unterschriften aller Beteiligten.
Agon Tax: Wir kümmern uns um Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung
Sie wohnen in der Region Hannover und Sie haben geerbt oder eine Schenkung erhalten? Sie planen, Ihr Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, und wollen dies steueroptimal gestalten? Dann sind Sie mit professioneller Unterstützung der Steuerberater von Agon Tax auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Anzeige Ihrer Erbschaft oder Ihrer Schenkung in Hannover und begleiten Sie anschließend bei der Erstellung Ihrer Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung.
Mit über 30 Jahren Erfahrung sind die Steuerberater der Agon Tax Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH aus Garbsen bestens mit der Erstellung von Steuererklärungen aller Art vertraut. Gerne übernehmen wir auch die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung von Personen aus Hannover/Garbsen.
Kontaktieren Sie uns
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