Graf-Stauffenberg-Straße 1
30823 Garbsen
Steuerliche Beratung für Garbsen
Anhand der Analyse Ihrer aktuellen Situation nehmen wir das Wort Steuerberatung ernst und versuchen zusammen mit Ihnen, Ihre zukünftige Steuerbelastung in Garbsen gesetzeskonform zu optimieren. Wichtig hierbei ist die vorausschauende Steuerberatung für eine langfristige Minimierung der Steuerbelastung unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Zahlreiche Wahlrechte können für Sie in Garbsen zu einem steuerlichen Vorteil führen. Wir achten darauf, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen vorliegen. Uns ist das persönliche Gespräch mit Ihnen in Garbsen wichtig, denn nur so lassen sich viele Gestaltungen erkennen und realisieren.
Das bieten wir
Steuerberatung – Mehr als Sie denken
Die Steuerberatung umfasst weit mehr als nur die Erstellung von Steuererklärungen. Sie bedeutet eine ausgiebige Unterstützung in allen Steuerangelegenheiten. Manche Statistiken behaupten, dass 70 % der weltweiten Literatur zum Thema Steuerberatung in deutscher Sprache verfasst wurden. Für die Privatperson und dem Unternehmer fällt es bei der Vielzahl von komplexen Regelungen schwer, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Leistungen in der privaten Steuerberatung
- Schenken und Erben, insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolge
- Abschluss von Altersvorsorgeverträgen (privat oder betrieblich)
- Steuerliche Berücksichtigung von volljährigen Kindern
- Eheschließungen
- Abfindungen
- Scheidungen
- Kauf und Verkauf einer Immobilie durch einen Immobilienmakler in Garbsen
- Vermeidung eines gewerblichen Grundstückhandels
- Vermietung von Immobilien an Verwandte
Unsere Leistungen in der betrieblichen Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- steuerlich optimierte Rechtsformwahl
- Ausnutzung von Wahlrechten in der Steuerbilanz
- Ausnutzung von Wahlrechten bei der Umsatzsteuer
- Steuerliche Sonderabschreibungen und Bildung von steuerfreien Rücklagen
- Umwandlungen
- Wahl des Geschäftssitzes
- Betriebsaufspaltungen
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
Die Erstellung von Steuererklärungen
Das größte Themengebiet der Steuerberatung für Garbsen ist die Beratung von Mandanten im Rahmen der Erstellung von Steuererklärungen. Für Unternehmen und Freiberufler aus Garbsen wird die von uns erstellte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder die Steuerbilanz unter Berücksichtigung der optimalen Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten erstellt.
Basis hierfür ist meist die von uns erstellte Finanzbuchhaltung. Gerne erstellen wir ebenso die steuerlichen Gewinnermittlungen und die betrieblichen Steuererklärungen auf Basis der von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung.
Wir als Steuerberater übernehmen außerdem gerne die Führung Ihrer Lohnkonten und erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Angestellten. Als Unternehmer oder Freiberufler aus Garbsen gewinnt die Umsatzsteuer, die umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt wird, für die steuerliche Beratung immer mehr an Bedeutung.
Neben dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist gerade bei der Umsatzsteuer das EU-Recht maßgebend, das durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geregelt wird. Schon bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung in Garbsen werden von uns steuerliche Wahlrechte und Besonderheiten der Umsatzsteuer berücksichtigt.
Unsere Leistungen im Steuerrecht
Wir unterstützen im Rahmen der Steuerberatung unsere Mandanten auch bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches auf dem Gebiet des Steuerrechts. Als Steuerberater aus Garbsen prüfen wir im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist die Steuerbescheide auf Ihre Rechtmäßigkeit. Auf Wunsch umfasst die Prüfung auch, ob bei Ihnen Sachverhalte vorliegen, bei denen bereits Klagen vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof anhängig sind.
Für Sie ist es nicht unbedingt notwendig, selbst den Anspruch vor Gericht geltend zu machen. Vielmehr wird der Ausgang des Einspruchsverfahrens an die Entscheidung der obersten Gerichte gebunden. Sie profitieren automatisch von einer günstigeren Rechtsprechung.
Eine weitere wichtige Aufgabe in unserer Steuerberatung ist die Betreuung unserer Mandanten aus Garbsen während einer steuerlichen Außenprüfung, die umgangssprachlich als Betriebsprüfung bezeichnet wird. Gerade in bargeldintensiven Branchen neigt die Finanzverwaltung vorschnell dazu, die Buchhaltung der Mandanten zu verwerfen und Umsätze hinzu zu schätzen. Durch die damit verbundenen höheren Gewinne werden nicht nur Steuernachzahlungen sondern auch Zinsen fällig. In solchen Situationen ist eine professionelle Steuerberatung sehr wichtig, da bei Zuschätzungen mit einer Mehrsteuer ab 5.000 € von Amts wegen die Steuerfahndung eingeschaltet wird.
Weitere Leistungen in der Steuerberatung in Garbsen
Weiterhin stehen wir als Steuerberater unseren Mandanten in sämtlichen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Außerdem umfasst unser Leistungsspektrum in der Steuerberatung für Garbsen die Überprüfung von Steuerbescheiden. Ihr Recht vertreten wir dann im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und im weiteren Verfahren vor dem Finanzgericht.
Für Ihre Immobilien erstellen wir im Rahmen unserer Steuerberatung gerne die Einnahmen-Überschussrechnungen, die als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Steuerberatung durch die Agon Tax in Hannover/Garbsen
Bei unseren Tätigkeiten als Steuerberater werden wir durch unser fachkundiges Personal bestehend aus Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten unterstützt. Die fachkundige Aufsicht in der Steuerberatung für Garbsen bleibt jedoch bei unseren Steuerberatern.
Mit uns, den Steuerberatern der Agon Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Garbsen, erhalten Sie einen kompetenten Ansprechpartner aus der Region Hannover in allen Fragen der Steuerberatung.
Kontaktieren Sie uns
(0 51 31) 46 48 50
Info@agon-tax.de