Graf-Stauffenberg-Straße 1
30823 Garbsen
Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen in Garbsen
Ein wichtiger Bestandteil des externen Rechnungswesens ist die Lohnbuchhaltung. In der Lohnbuchhaltung werden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer erstellt. Die Lohnbuchhaltung ermittelt das auszuzahlende Entgelt an die Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Abzüge.
Die Lohnbuchhaltung tangiert unterschiedliche Rechtsgebiete und zählt somit zu einen der komplexesten Gebiete unseres Angebotsspektrums aus Garbsen, da neben dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch Arbeitsrecht und das Schuldrecht berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden haben wir Ihnen dieses Thema verständlich und kurz zusammengefasst.
Das bieten wir
Was umfasst die Lohnbuchhaltung?
Ziel der Lohnbuchhaltung ist es, den Entgeltanspruch des Arbeitsnehmers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge und der fristgerechten Abgabe der Entgeltmeldungen korrekt umzusetzen. In der Regel ist monatlich eine Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch signiert beim Finanzamt einzureichen, in der steuerfreie Zuschläge und Gehaltsumwandlungen, Sachbezüge sowie Reisekostenerstattungen gesetzeskonform berücksichtigt werden müssen. Auch der steuerliche Dauerbrenner die Besteuerung des Geschäftswagens tangiert die Lohnbuchhaltung.
Unsere Lohnbuchhaltung in Garbsen ist außerdem für die korrekte Ermittlung der Beiträge für die Sozialversicherung verantwortlich. Die monatlich zu meldenden Beiträge an die Krankenkasse, die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft oder die Schwerbehindertenabgabe – das alles gehört zum Aufgabenbereich der Lohnbuchhaltung in Garbsen. Doch auch die Erstattung von Sofortmeldungen, Anwendung des Mindestlohngesetzes und Lohnpfändungen sind Themengebiete der Lohnbuchhaltung.
Diese Fehler können bei der Lohnbuchhaltung im Alleingang passieren
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen. Viele Unternehmer aus Garbsen sind dann versucht, die Lohnbuchhaltung selbst in die Hand zu nehmen. Dies kann zu schwerwiegenden und teuren Fehler führen, da auch im Bereich der Lohnbuchhaltung Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Das nicht fristgerechte Bezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen kann z. B. eine Straftat darstellen. Einige dieser Fehler haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die Sozialversicherungspflicht wird falsch eingeschätzt
Nach der Sozialversicherungspflicht fallen bei Festangestellten für Arbeitnehmer und -geber in Garbsen jeweils Beiträge für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung an. Bei Minijobbern, geringfügig Beschäftigten oder Werkstudenten sieht der Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen jedoch anders aus.
Bei einem Werkstudenten in Garbsen fällt beispielsweise nur die Rentenversicherung an. Bei einem Minijobber besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht sowie die Verpflichtung für den Arbeitgeber, pauschalierende Sozialabgaben zu zahlen. Auf Antrag des Arbeitnehmers ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Die korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines kurzfristig Beschäftigten, der nur bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstage lang angestellt ist, birgt ebenfalls Risiken.
Steuerliche Förderungen ausnutzen und den Arbeitnehmern mehr Nettolohn bieten
Zuschläge zur Nachtarbeit oder für Sonn- und Feiertage sowie Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 € bieten einen zusätzlichen Anreiz für Arbeitnehmer, sich für Ihr Unternehmen einzusetzen. Welche Möglichkeiten gibt es, den Arbeitnehmern ein E-Bike zur Verfügung zu stellen? Welche Möglichkeiten gibt es zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge? Nutzen Sie das Expertenwissen, um zusätzliche Anreize für Ihre Arbeitnehmer zu schaffen und die Mitarbeitermotivation zu steigern.
Lohnbuchhaltung von der Agon Tax aus Garbsen
Mit uns, den Steuerberatern der Agon Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Garbsen, erhalten Sie einen kompetenten Ansprechpartner aus der Region Hannover in allen Fragen der Lohnbuchhaltung. So können Sie Fehler einfach vermeiden und Ihre Lohnbuchhaltung in Garbsen professionell und sicher erledigen lassen.
Kontaktieren Sie uns
(0 51 31) 46 48 50
Info@agon-tax.de